Erwägungsgrund 2 32010D0677
Der Rat hat am 28. Januar 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/81/GASP zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 98/409/GASP angenommen, um die Maßnahmen durchzuführen, die mit der Resolution 793 (2007) des Sicherheitsrats verhängt worden waren und die eine Ausnahme von den Maßnahmen nach Absatz 5 der Resolution 171 (1998) des Sicherheitsrats vorsah.