Erwägungsgrund 4 32010D0677Der Gemeinsame Standpunkt 98/409/GASP sollte daher aufgehoben werden —
Art. 1 32016D0994BESCHLUSS (GASP) 2016/994 DES RATES vom 20. Juni 2016 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/109/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Liberia
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/109/GASP wird aufgehoben.
Art. 7 32010D0638BESCHLUSS 2010/638/GASP DES RATES vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/788/GASP wird aufgehoben.
Art. 11 32010D0231BESCHLUSS 2010/231/GASP DES RATES vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Somalia
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/138/GASP wird aufgehoben.