Erwägungsgrund 4 32009D0969BESCHLUSS 2009/969/GASP DES RATES vom 15. Dezember 2009 zur Verlängerung der im Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/314/GASP
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/314/GASP sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 7 32010D0231BESCHLUSS 2010/231/GASP DES RATES vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Somalia
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/138/GASP sollte daher aufgehoben werden.
Art. 1 32010D0677Der Gemeinsame Standpunkt 98/409/GASP wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 6 32010D0788BESCHLUSS 2010/788/GASP DES RATES vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/369/GASP sollte daher aufgehoben und durch diesen Beschluss ersetzt werden.
Art. 9 32011D0101BESCHLUSS 2011/101/GASP DES RATES vom 15. Februar 2011 über ein Waffenembargo angesichts der Lage in Simbabwe
Der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 4 32011D0705BESCHLUSS 2011/705/GASP DES RATES vom 27. Oktober 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/145/GASP zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)
Der Beschluss 2010/145/GASP sollte daher aufgehoben werden —