Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Französische Republik (im Folgenden „Frankreich“) hat mit Schreiben ihres Präsidenten vom 30. Juni 2010 den Europäischen Rat ersucht, einen solchen Beschluss in Bezug auf die unter Artikel 355 Nummer 1 AEUV fallende Insel Saint-Barthélemy zu fassen. Frankreich beantragt, den Status dieser Insel, die derzeit nach Artikel 349 AEUV zu den Gebieten in äußerster Randlage zählt, dahingehend zu ändern, dass sie unter die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete gemäß dem Vierten Teil des AEUV fällt.
Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates 2010/718/EU vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union…
Der Antrag Frankreichs entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der gewählten Vertreter der Insel Saint-Barthélemy, die gemäß Artikel 74 der französischen…
Saint-Barthélemy ist integraler Bestandteil der Französischen Republik, wird aber gemäß dem Beschluss 2010/718/EU des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010…
Die Insel Saint-Barthélemy zählt ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr zu den Gebieten in äußerster Randlage der Union und erhält stattdessen den Status eines…
Die Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union, die einem auf demokratische Weise zum Ausdruck gebrachten Wunsch ihrer…
Frankreich hat zugesagt, die Übereinkünfte zu schließen, die bei diesem Übergang zu dem neuen Status zur Wahrung der Interessen der Union erforderlich sind.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.