Erwägungsgrund 1 32010D0718
Artikel 355 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gibt dem Europäischen Rat die Befugnis, auf Initiative des betroffenen Mitgliedstaats nach Anhörung der Kommission einstimmig einen Beschluss zur Änderung des Status eines unter Artikel 355 Absätze 1 und 2 fallenden dänischen, französischen oder niederländischen Landes oder Hoheitsgebiets gegenüber der Union zu erlassen.