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Die Erfahrung aus den beiden ersten Jahren der EU-Militäroperation zeigt, dass die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP geändert werden muss, um die Erhebung physischer Erkennungsmerkmale und die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten, beispielsweise Fingerabdrücke, zu Verdächtigen mit dem Ziel zu ermöglichen, die Identifizierung, das Aufspüren und die etwaige Strafverfolgung dieser Personen zu erleichtern. Diese Verarbeitung sollte im Einklang mit Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union erfolgen.
Über die Fälle des Absatzes 1 hinaus sind die Fingerabdrücke des Beschuldigten für die Erstellung eines Datensatzes gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der…
In Anbetracht der Erfahrungen, die im ersten Jahr der Operation gemacht wurden, sind Änderungen der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP erforderlich, damit die…
Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP sollte deshalb entsprechend geändert werden —
Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP sollte entsprechend geändert werden —
Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 sollte geändert werden, um eine einheitliche Anwendung der Codes, die über die Erfassung der Visuminhaber und ihrer…
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.