Gesetze
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Um die Wirkung von BONUS zu erhöhen, haben die teilnehmenden Staaten einer Beteiligung der Union zugestimmt.
Verpflichtung jedes teilnehmenden Staates, seinen Beitrag zur Finanzierung von BONUS zu erbringen, sowie tatsächliche Zahlung seines Finanzbeitrags,…
Die teilnehmenden Staaten und die Kommission können der Teilnahme jedes anderen Landes zustimmen, sofern die Kriterien von Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 3…
Jeder Mitgliedstaat und jeder mit dem Siebten Rahmenprogramm assoziierte Staat sollte zur Teilnahme an BONUS berechtigt sein.
Bei der Durchführung von BONUS ergreifen die teilnehmenden Staaten alle erforderlichen legislativen, regulatorischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen,…
In Übereinstimmung mit den Zielen des Siebten Rahmenprogramms sollten sich andere Länder an BONUS beteiligen können, insbesondere die Anrainerstaaten der Ostsee…
Jeder Mitgliedstaat und jedes mit dem Siebten Rahmenprogramm assoziierte Land ist gemäß den Kriterien von Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 3 Buchstaben e und f zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.