Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft , der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) sollten zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug geeignete Maßnahmen ergriffen und die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um entgangene sowie zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Mittel wieder einzuziehen.
Es sollten auch geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die erforderlichen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Es sollten auch geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die notwendigen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Es sollten zudem geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern, und es sollten die erforderlichen Schritte eingeleitet…
Es sollten auch geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die erforderlichen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Es sollten zudem geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern, und es sollten die erforderlichen Schritte eingeleitet…
Bei der Durchführung der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen müssen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch Präventivmaßnahmen gegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.