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Für diese drei Produkttypen gibt es keine europäischen Normen. Deshalb sollten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG besondere Anforderungen an die von Normungsgremien zu erarbeitenden Normen formuliert werden, um die Risiken beim Baden von Säuglingen und Kleinkindern zu verringern, wenn Baderinge, Badehilfen oder Badewannen (mit oder ohne Ständer) verwendet werden. Diese Normen sollten nach dem Verfahren ausgearbeitet werden, das in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und den Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft festgelegt ist. Der Verweis auf die angenommene Norm ist gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Kommission beschließt, nach dem Verfahren in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG im Amtsblatt…
Für diese fünf Produkttypen gibt es keine europäischen Normen. Deshalb sollten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG besondere…
Infolgedessen sollten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG spezifische Anforderungen festgelegt und, gestützt auf solche…
Diese Normen sollten nach dem Verfahren ausgearbeitet werden, das in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über…
Bisher gibt es für den Schiffskörper, die Maschine, die elektrischen sowie die Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen keine einheitlichen internationalen…
Rechtsvorschriften zu bestimmten Produkten sollten, wenn möglich, keine technischen Details festlegen und sich stattdessen auf die wesentlichen Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.