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Im Rahmen der Unterstützung der Union für Drittländer zur Bewältigung der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise hat die EIB ihre Darlehenstätigkeit außerhalb der Union gemäß ihrem derzeitigen Mandat in den Jahren 2009 und 2010 vorgezogen, und zwar insbesondere in den Heranführungsländern und den Nachbarschafts- und Partnerschaftsländern. Außerdem erfordern die Unruhen Anfang 2011 im südlichen Mittelmeerraum, dass die Union die betroffenen Länder mit Mitteln für den Wiederaufbau und die Modernisierung ihrer Wirtschaft unterstützt. Daher sollte für die restliche Dauer des Mandats die im allgemeinen Mandat vorgesehene Obergrenze überprüft und zur besseren Bewältigung dieser vorübergehenden und außergewöhnlichen Umstände um 1 684 000 000 EUR erhöht werden, ohne dabei den im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen Obergrenzen vorzugreifen.
Die EIB-Finanzierungen, die aus der oben genannten Erhöhung der im allgemeinen Mandat vorgesehenen Obergrenze folgen, sollten den politischen Reformen der…
Die EIB sollte aufgefordert werden, ihre Finanzierungen außerhalb der Union zu erhöhen und ihre Finanzinstrumente in diesem Zusammenhang zu diversifizieren,…
Umfang und Intensität der internationalen Finanzkrise wirken sich auf die potenzielle Nachfrage der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten…
Die Gemeinschaft leistet der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine Pauschalgarantie bei allen Zahlungsausfällen im Zusammenhang mit Darlehen, die die EIB…
Die gegenwärtig große Zahl von Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums beeinträchtigt die potentielle Nachfrage nach einem mittelfristigen finanziellen Beistand…
Die Obergrenze der EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie während des Zeitraums von 2007 bis 2013, abzüglich annullierter Beträge, darf 29 484 000 000 EUR…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.