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Die gegenwärtig große Zahl von Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums beeinträchtigt die potentielle Nachfrage nach einem mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft und verlangt, zusammen mit der internationalen Entwicklung, eine signifikante Erhöhung von 12 Mrd. EUR auf 25 Mrd. EUR der in der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 niedergelegten Plafonds für den Kapitalbetrag der Darlehen, die den Mitgliedstaaten gewährt werden können. Falls eine Überprüfung des Plafonds dringend erforderlich würde, sollten die einschlägigen Organe entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten schnell handeln.
Umfang und Intensität der internationalen Finanzkrise wirken sich auf die potenzielle Nachfrage der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 332/2002 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Der ausstehende Kapitalbetrag der Darlehen,…
Es wird ein gemeinschaftliches System des mittelfristigen finanziellen Beistands eingeführt, aufgrund dessen einem oder mehreren Mitgliedstaaten, die von…
Es ist erwiesen, dass die Mittel der Mitgliedstaaten nach wie vor nicht ausreichen, um den Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002…
Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Lettland im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen…
Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Ungarn im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.