Erwägungsgrund 5 32011D0296BESCHLUSS DES RATES vom 24. Februar 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2011/296/EU)
Damit sichergestellt ist, dass die EU-Schiffe ihre Fangtätigkeiten wiederaufnehmen können, muss das neue Protokoll so bald wie möglich Anwendung finden, da das…
Erwägungsgrund 4 32007D0854BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2007 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2007 bis zum 15. Juni 2011 (2007/854/EG)
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass das neue partnerschaftliche Fischereiabkommen baldmöglichst angewandt wird, damit die Gemeinschaftsschiffe ihre…
Erwägungsgrund 4 32012D0091BESCHLUSS DES RATES vom 23. Januar 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/91/EU)
Um die Kontinuität der Fangtätigkeiten der Fischereifahrzeuge der EU sicherzustellen, sollte das Protokoll gemäß seinem Artikel 15 ab seiner Unterzeichnung…
Erwägungsgrund 5 32006R1316VERORDNUNG (EG) Nr. 1316/2006 DES RATES vom 22. Mai 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006
Es ist wichtig, den Schlüssel des ausgelaufenen Protokolls zur Aufteilung der neuen Fangmöglichkeiten, die sich aus diesen Änderungen ergeben, auf die…
Erwägungsgrund 5 32006D0511BESCHLUSS DES RATES vom 11. Juli 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007 (2006/511/EG)
Der im auslaufenden Protokoll vorgesehene Schlüssel für die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte bestätigt werden —
Erwägungsgrund 2 32011D0116Ein Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen (im Folgenden „vorangegangenes…