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Gemäß der Entschließung Nr. 126 wird das genehmigte Stammkapital der EBWE um 100 000 eingezahlte Anteile erhöht, wobei jedes Mitglied eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete Anzahl von Anteilen erhält, die anteilsmäßig seiner bisherigen Beteiligung entspricht. Der eingezahlte Teil der Kapitalerhöhung wird durch Kapitalisierung eines Teils der ungebundenen Rücklagen der EBWE finanziert. Dieser Beschluss hat daher keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Union. Alle Anteilseigner der EBWE erhielten automatisch eingezahlte Anteile im Verhältnis zu ihrer bisherigen Beteiligung, ohne dass sie selbst weitere Verfahrensschritte unternehmen mussten. Dementsprechend erhält die Union 3 031 neue Anteile im Nennwert von je 10 000 EUR, womit die Zahl der eingezahlten Anteile der Union auf 63 031 anwächst.
Soweit sich einzelne Rechte teileingezahlter Aktien, insbesondere die Beteiligung am Gewinn oder das Stimmrecht, nach der auf die Aktie geleisteten Einlage…
Gemäß der Entschließung Nr. 128 sollte das genehmigte Stammkapital der EBWE um 900 000 abrufbare Anteile im Nennwert von je 10 000 EUR, vorbehaltlich der…
Die Union zeichnet zusätzliche 27 013 abrufbare Anteile von jeweils 10 000 EUR an der EBWE nach Maßgabe der Entschließung Nr. 128 des Gouverneursrats, deren…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) beschlossen deren Gouverneure auf ihrer…
Gemäß Artikel 28.1 Satz 1 der ESZB-Satzung beträgt das Kapital der Europäischen Zentralbank (EZB) 5 Mrd. EUR. Das Kapital der EZB wurde gemäß Artikel 48.3 der…
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses EZB/2010/26 vom 13. Dezember 2010 über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Zentralbank wurde das Kapital der EZB mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.