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Gemäß der Resolution Nr. 265 wird das genehmigte Stammkapital der EBWE um 400 000 eingezahlte Anteile erhöht und die Mitglieder der EBWE können am oder vor dem 30. Juni 2025 oder an oder vor einem späteren, vom Direktorium der EBWE am oder vor dem 30. Juni 2025 festzulegenden Zeitpunkt bis spätestens zum 31. Dezember 2025 anteilig im Verhältnis zu ihrer bestehenden Beteiligung eine Anzahl ganzer Anteile zeichnen. Die Kapitalerhöhung ist in fünf gleichen Raten zu zahlen, die erste muss von jedem Mitglied bis zum i) 30. April 2025 oder ii) 60 Tage nach Wirksamwerden der Zeichnungsurkunde gezahlt werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Die verbleibenden vier Raten müssen jeweils bis zum 30. April 2026, 30. April 2027, 30. April 2028 und 30. April 2029 gezahlt werden. Der Union wird somit gestattet, 12 102 neue Anteile im Nennwert von je 10 000 EUR und mit einem Gesamtbetrag von 121 020 000 EUR zu zeichnen, sodass sich die Zahl der eingezahlten Anteile der Union auf 102 146 erhöht.
Die Union zeichnet zusätzlich zu der EIF-Beteiligung, die sie am 3. Dezember 2020 hält, bis zu 853 Anteile am EIF mit einem Nennwert von jeweils 1 000 000 EUR,…
Die Union zeichnet gemäß der Resolution Nr. 265 am oder vor dem 30. Juni 2025 oder zu einem späteren, vom EBWE-Direktorium am oder vor dem 30. Juni 2025…
Gemäß der Entschließung Nr. 126 wird das genehmigte Stammkapital der EBWE um 100 000 eingezahlte Anteile erhöht, wobei jedes Mitglied eine auf die nächste ganze…
Gemäß der Entschließung Nr. 128 sollte das genehmigte Stammkapital der EBWE um 900 000 abrufbare Anteile im Nennwert von je 10 000 EUR, vorbehaltlich der…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (im Folgenden: „Übereinkommen zur Errichtung…
Der Verwaltungsrat hat vorgeschlagen, dass die neu genehmigten Anteile während einer einzigen Zeichnungsfrist gezeichnet werden können, die unmittelbar nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.