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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum Ende des CRR4-Zeitraums einen Bericht vorlegen, in dem die Wirksamkeit des bestehenden Systems der europäischen öffentlichen Finanzinstitutionen beurteilt wird, das zur Investitionsförderung in der Union und ihren Nachbarländern dient. Dieser Bericht sollte Empfehlungen hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Banken sowie der Optimierung und Abstimmung ihrer Aktivitäten enthalten, wie es das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung gefordert hat.
Die EBA erstattet der Kommission bis zum 1. Juli 2014 Bericht darüber, inwieweit Kreditinstitute längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Zentralbanken des…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2009 Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie und über die Zweckmäßigkeit…
Die Kommission sollte die in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat spätesten drei Jahre nach Ablauf…
Die Berichterstattung der EIB und der Kommission über die Finanzierungen der EIB sollte ausgebaut werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle vier Jahre und erstmals bis zum 31. Dezember 2013 einen Bericht über die Anwendung dieser…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat außerdem einen Bericht vorlegen, in dem die Entwicklungen innerhalb des Regelungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.