Erwägungsgrund 16 32015R1017
Der EFSI sollte Vorhaben zur Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen und -ausrüstungen und innovativen Technologien für den Verkehr fördern. Die Unterstützung aus dem EFSI für die Verkehrsinfrastruktur sollte durch Schaffung neuer oder Ergänzung fehlender Infrastrukturen wie auch durch Modernisierung und Sanierung bestehender Infrastrukturen Beiträge zu den Zielen der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 leisten und zugleich die Finanzierung von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in dem genannten Bereich ermöglichen. Besonderes Augenmerk sollte Synergievorhaben, die die Verknüpfungen zwischen den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie stärken, und auch Vorhaben im Bereich des intelligenten und nachhaltigen städtischen Verkehrs geschenkt werden.