Beschluss des Rates vom 21. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/126/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32011D0126
Erwägungsgrund 5 32011D0126Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen