Entwurf BESCHLUSS Nr. … DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-SCHWEIZ, EINGESETZT DURCH DAS ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT IM AUDIOVISUELLEN BEREICH ZUR FESTLEGUNG DER VORAUSSETZUNGEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE BETEILIGUNG DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT AM GEMEINSCHAFTSPROGRAMM MEDIA 2007 vom … über die Anpassung von Artikel 1 des Anhangs I des Abkommens
Das Abkommen ist am 1. August 2010 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32011D0129
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