Art. 1 32007D0802ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2007 zur Änderung der Entscheidung 2002/840/EG bezüglich der Liste der in Drittländern für die Bestrahlung von Lebensmitteln zugelassenen Anlagen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5823) (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/802/EG)
Der Anhang der Entscheidung 2002/840/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.
Art. 2 32011D0281BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Mai 2011 zur Änderung des Beschlusses 2009/146/EG hinsichtlich der Ersetzung der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse durch Mitglieder des Beraterpools, der mit dem Beschluss 2008/721/EG eingesetzt wurde (2011/281/EU)
Die Anhänge I und II des Beschlusses 2009/146/EG werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Art. 2 Nr. 24 32011L0089RICHTLINIE 2011/89/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I wird entsprechend Anhang II dieser Richtlinie geändert.
Art. 1 32012L0043RICHTLINIE 2012/43/EU DER KOMMISSION vom 26. November 2012 zur Änderung bestimmter Spaltenüberschriften von Anhang I der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I der Richtlinie 98/8/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
Art. 1 32012R0380VERORDNUNG (EU) Nr. 380/2012 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2012 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe geltenden Verwendungsbedingungen und -mengen (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Art. 1 32012R0277VERORDNUNG (EU) Nr. 277/2012 DER KOMMISSION vom 28. März 2012 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte und Aktionsgrenzwerte für Dioxine und polychlorierte Biphenyle (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.