Art. 2 32011D0002BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Januar 2011 zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens betreffend die Maßnahmen von Brasilien hinsichtlich der Einfuhren von Textilwaren (2011/2/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012D0100BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. Februar 2012 über ein Verfahren für die Erhebung der Abgaben wegen Überschreitung der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/100/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010D0792BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2010 zur Verlängerung des Übergangszeitraums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Ungarn (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/792/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32011D0642BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. September 2011 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China (2011/642/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011D0161BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. Februar 2011 zur Änderung des Kommissionsbeschlusses K(2008) 4617 über die Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen auf der Grundlage des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) und des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/161/EU, Euratom)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32011D0842BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Fürstentum Liechtenstein (2011/842/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.