Beschluss des Rates vom 15. Februar 2011 über den Abschluss des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (2011/144/EU)
Das Interims-WPA sollte im Namen der Europäischen Union geschlossen werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0144
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