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Bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene will die Union den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Solidarität sowie der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts zu stärkerer Geltung verhelfen, wie es in Artikel 21 des Vertrags vorgesehen ist. Die Union strebt an, die Beziehungen unter anderem zu internationalen Organisationen, die diese Grundsätze teilen, auszubauen und Partnerschaften mit ihnen aufzubauen.
Die Union setzt sollte sich für ein hohes Maß an Zusammenarbeit auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen einsetzen, unter anderem um nach Maßgabe der…
Eines der Ziele der Union ist es, nach Maßgabe der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen den Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhüten und die…
Nach Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union beruht die Union auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und…
Nach Artikel 29 des Vertrags verfolgt die Union das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu…
Die Union fördert eine wirksame Zusammenarbeit mit den Partnerländern und -regionen auf der Grundlage international bewährter Verfahren. Sie richtet nach…
Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit;…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.