Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Instrument sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren geschaffen werden, um seine Laufzeit an die des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (im Folgenden „MFR 2021-2027“) anzugleichen.
Erwägungsgrund 8 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen