Erwägungsgrund 2 32011D0171
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2012 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2012 verlängert werden.