Erwägungsgrund 5 32011D0182
Der Inhalt des verlängerten Abkommens ist mit dem Inhalt des Abkommens, dessen Geltungsdauer am 7. November 2009 abgelaufen ist, identisch.
Der Inhalt des verlängerten Abkommens ist mit dem Inhalt des Abkommens, dessen Geltungsdauer am 7. November 2009 abgelaufen ist, identisch.