Erwägungsgrund 3 32009D0306BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2009/306/EG)
Mit dem Beschluss 2004/756/EG hat der Rat das Abkommen mit Wirkung vom 14. Oktober2003 um weitere fünf Jahre verlängert.
Erwägungsgrund 3 32009D0313BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2009/313/EG)
Mit dem Beschluss 2003/798/EG hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um einen ersten weiteren Fünfjahreszeitraum genehmigt.
Erwägungsgrund 2 32014D0050BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2014/50/EU)
Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens sieht insbesondere vor, dass das Abkommen im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien jeweils um weitere…
Erwägungsgrund 1 32011D0505BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2010 über den von der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/505/EU)
Das Abkommen wurde am 21. Juni 1999 unterzeichnet und ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 8 32009D0501BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2009 über den Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (2009/501/EG)
Durch seinen Beschluss vom 26. November 2007 genehmigte der Rat die Unterzeichnung des Abkommens zur Verlängerung des Abkommens (nachstehend das „verlängerte…
Erwägungsgrund 1 32011D0467BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, der mit Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) zu diesem Abkommen zu vertreten hat (2011/467/EU)
Das Abkommen wurde am 21. Juni 1999 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2002 in Kraft.