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Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits mit seinen Anhängen, dem Protokoll und den Erklärungen sowie der Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan zur Änderung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits hinsichtlich der verbindlichen Sprachfassungen, mit dem Artikel 31 des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen geändert wird, werden im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Diese Texte sind diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 31 des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen sollte durch den Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan zur…
Artikel 31 des Interimsabkommens sollte durch den Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan zur Änderung des Interimsabkommens über…
Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Republik…
Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des am 25. Mai 1998 in Brüssel unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen den Europäischen…
Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des am 25. Mai 1998 in Brüssel unterzeichneten Partner-schafts- und Kooperationsabkommens zur Errichtung einer Partnerschaft…
Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien andererseits (nachstehend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.