Erwägungsgrund 6 32011D0189
Ziel des Übereinkommens ist es, durch seine wirksame Umsetzung die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Übereinkommensbereich sicherzustellen.
Ziel des Übereinkommens ist es, durch seine wirksame Umsetzung die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Übereinkommensbereich sicherzustellen.