Erwägungsgrund 7 32011D0189
Da Fischereifahrzeuge unter den Flaggen von Mitgliedstaaten der Union Bestände im Übereinkommensbereich befischen, ist es im Interesse der Union, einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens zu leisten.
Da Fischereifahrzeuge unter den Flaggen von Mitgliedstaaten der Union Bestände im Übereinkommensbereich befischen, ist es im Interesse der Union, einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens zu leisten.