Erwägungsgrund 2 32011D0203
Am 11. August 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/445/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union bis zum 31. August 2011 angenommen. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragen bis zu diesem Datum belief sich auf 700000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte auf 1004000 EUR aufgestockt werden, damit die zusätzlichen operativen Erfordernisse der Mission abgedeckt werden können.