Erwägungsgrund 2 32011D0203Am 11. August 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/445/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union bis zum 31. August 2011…
Art. 1 Buchst. a 32014D0022BESCHLUSS 2014/22/GASP DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/353/GASP zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
In Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des…
Art. 1 Abs. null 32025D1987BESCHLUSS (GASP) 2025/1987 DES RATES vom 29. September 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/963 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion
„(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. Juni…
Art. 5 Abs. 1 32010D0443BESCHLUSS 2010/443/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September…
Art. 5 Abs. 1 32010D0110BESCHLUSS 2010/110/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten in dem Zeitraum vom 1. März 2010…