Beschluss des Rates vom 31. Januar 2011 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens (2011/250/EU)
Im Rahmen der Verhandlungen wurde zwischen den Parteien vereinbart, eine Bereinigung durchzuführen und eine obsolete technische Bestimmung, die im Jahr 1998 ausgelaufen ist sowie den entsprechenden Anhang, welcher sich auf diese Bestimmung bezieht, zu streichen.
Erwägungsgrund 2 32011D0250
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