Erwägungsgrund 8 32012D0735BESCHLUSS DES RATES vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (2012/735/EU)
Es ist angezeigt, die einschlägigen Verfahren zum Schutz dieser geografischen Angaben, die nach dem Übereinkommen geschützt werden, festzulegen.
Erwägungsgrund 8 32012D0734BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits und die vorläufigen Anwendung des Handelsteils (Teil IV) (2012/734/EU)
Die einschlägigen Verfahren zum Schutz von geografischen Angaben gemäß dem Abkommen sollten festgelegt werden.
Erwägungsgrund 3 32011R0511VERORDNUNG (EU) Nr. 511/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2011 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Korea
Es ist erforderlich, die Verfahren für die Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens, die Schutzmaßnahmen betreffen, festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32011R0511VERORDNUNG (EU) Nr. 511/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2011 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Korea
Die Überwachung und Überprüfung des Abkommens sowie gegebenenfalls die Einführung notwendiger Schutzmaßnahmen sollten möglichst transparent durchgeführt werden.
Erwägungsgrund 2 32011D0620BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2011 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel im Namen der Union (2011/620/EU)
Das Abkommen wird den gegenseitigen Schutz der geografischen Angaben beider Vertragsparteien ermöglichen und zur Annäherung der Rechtsvorschriften der…
Erwägungsgrund 2 32012D0164BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (2012/164/EU)
Das Abkommen wird den gegenseitigen Schutz der geografischen Angaben beider Vertragsparteien ermöglichen und zur Annäherung der Rechtsvorschriften der…