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Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden bietet einen Rahmen, innerhalb dessen die Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und Aufgaben ausführen können, die denen ähnlich sind, die derzeit von der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas wahrgenommen werden. Da die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden die Arbeit der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas auf einer besseren Verwaltungsgrundlage fortführen wird, sollte der Beschluss 2003/796/EG aufgehoben werden.
Die Bundesnetzagentur arbeitet zum Zwecke der Anwendung energierechtlicher Vorschriften mit den Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, der Agentur für…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden…
Damit die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas einige laufende Projekte abschließen kann, sollte sie erst am 1. Juli 2011…
Mit dem Beschluss 2003/796/EG der Kommission wurde die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas eingerichtet, um die…
Eine effiziente Marktüberwachung auf Unionsebene ist von entscheidender Bedeutung, um Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten aufzudecken und davon…
Die von der Europäischen Gemeinschaft im Regulierungsausschuss zu vertretenden Standpunkte werden nach Konsultation der Gruppe der europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.