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Mit dem Beschluss 2003/796/EG der Kommission wurde die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas eingerichtet, um die Konsultation, Koordination und Kooperation zwischen den Regulierungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen Behörden und der Kommission zu erleichtern; damit sollte der Binnenmarkt gefestigt und sichergestellt werden, dass die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt , die Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt sowie die Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden.
Nachdem 2002 mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2002/21/EG vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische…
Die von der Europäischen Gemeinschaft im Regulierungsausschuss zu vertretenden Standpunkte werden nach Konsultation der Gruppe der europäischen…
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden bietet einen Rahmen, innerhalb dessen die Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden…
Es ist wichtig, dass die Kommission und die Agentur bei der Umsetzung dieser Verordnung eng zusammenarbeiten und die europäischen Netze der Übertragungs- bzw.…
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden und die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas haben in ihrem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.