Art. 2 32012D0311BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfeausschuss in Bezug auf die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 (2012/311/EU)
Die Kommission wird ermächtigt, diesen Standpunkt im Nahrungsmittelhilfeausschuss zum Ausdruck zu bringen.
Art. 2 32010D0316BESCHLUSS DES RATES vom 3. Juni 2010 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss in Bezug auf die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 zu vertreten ist (2010/316/EU)
Die Kommission wird ermächtigt, einen der in Artikel 1 genannten Standpunkte im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss zum Ausdruck zu bringen.
Art. 1 32011D0339Der Standpunkt der Union im Nahrungsmittelhilfeausschuss besteht darin, entweder
Erwägungsgrund 9 32011D0339Die Kommission sollte daher als Vertreterin der Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss ermächtigt werden, entweder eine Verlängerung des…