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Der Standpunkt der Union im Nahrungsmittelhilfeausschuss besteht darin, entweder
für eine weitere Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens um ein Jahr, d. h. bis 30. Juni 2012, zu stimmen, sofern sich die Neuaushandlung dieses Übereinkommens vor der Sitzung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2011 in einer abschließenden Phase befindet und sofern das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 während derselben Verlängerungsfrist in Kraft bleibt, oder,
falls die Neuaushandlung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens vor der Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2011 keine abschließende Phase erreicht hat, nach Regel 13 der Verfahrensregeln gemäß dem Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 die Erzielung eines Konsenses im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss zugunsten einer Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens abzulehnen.
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