Erwägungsgrund 2 32008D0143BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (2008/143/EG)
Die Verhandlungen sind abgeschlossen und das Abkommen ist am 12. Dezember 2001 von der Kommission paraphiert worden.
Erwägungsgrund 3 32012D0091BESCHLUSS DES RATES vom 23. Januar 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/91/EU)
Als Ergebnis der vorgenannten Verhandlungen wurde das Protokoll am 2. Juni 2011 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32006R1563VERORDNUNG (EG) Nr. 1563/2006 DES RATES vom 5. Oktober 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 24. November 2004 ein neues Abkommen paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32010D0763BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2010 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und den Salomonen (2010/763/EU)
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 26. September 2009 ein neues partnerschaftliches Fischereiabkommen paraphiert.
Erwägungsgrund 3 32012D0306BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2012 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/306/EU)
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 2. Juni 2011 das Protokoll paraphiert.
Erwägungsgrund 3 32010D0491BESCHLUSS DES RATES vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung — im Namen der Gemeinschaft — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2010/491/EG)
Die am 19. Januar 2009 paraphierte Vereinbarung ist vorbehaltlich ihres späteren Abschlusses zu unterzeichnen und die beigefügten Gemeinsamen Erklärungen sind…