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Der Rat hat anhand folgender Schritte überprüft, dass das Fürstentum Liechtenstein ein zufrieden stellendes Datenschutzniveau gewährleistet: Dem Fürstentum Liechtenstein wurde ein umfassender Fragebogen übermittelt; seine Antworten wurden zur Kenntnis genommen, und im Fürstentum Liechtenstein wurden Prüf- und Bewertungsbesuche zum Bereich des Datenschutzes nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (Beschluss SCH/Com-ex (98) 26 def.) (Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998) durchgeführt.
Der Rat hat anhand folgender Schritte geprüft, ob die betroffenen Mitgliedstaaten ein zufriedenstellendes Datenschutzniveau gewährleisten: Den betroffenen…
Der Rat hat anhand folgender Schritte überprüft, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft ein zufrieden stellendes Datenschutzniveau gewährleistet: Der…
Der Rat hat anhand folgender Schritte geprüft, ob die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik…
Der Rat hat am 9. Juni 2011 festgestellt, dass das Fürstentum Liechtenstein die einschlägigen Bedingungen im Bereich des Datenschutzes erfüllt hat. Daher kann…
Der Rat hat nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des…
Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an das Fürstentum Liechtenstein ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.