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Der Rat hat anhand folgender Schritte geprüft, ob die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik (nachstehend „die betroffenen Mitgliedstaaten“ genannt) ein zufrieden stellendes Datenschutzniveau gewährleisten: Allen betroffenen Mitgliedstaaten wurde ein Fragebogen übermittelt, dessen Antworten zur Kenntnis genommen wurden, und in allen betroffenen Mitgliedstaaten wurden Prüf- und Bewertungsbesuche nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (SCH/Com-ex (98) 26 def.) im Bereich Datenschutz durchgeführt.
Der Rat hat anhand folgender Schritte geprüft, ob die betroffenen Mitgliedstaaten ein zufriedenstellendes Datenschutzniveau gewährleisten: Den betroffenen…
Der Rat hat anhand folgender Schritte überprüft, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft ein zufrieden stellendes Datenschutzniveau gewährleistet: Der…
Der Rat hat am 5. Dezember 2006 festgestellt, dass die Bedingungen in diesem Bereich von der Tschechischen Republik, der Republik Lettland, der Republik…
Nach Prüfung der Frage, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des den Datenschutz betreffenden Teils des Schengen-Besitzstands in der…
Mit Wirkung von dem frühesten dieser Zeitpunkte sollten die Einschränkungen der Nutzung des Schengener Informationssystems aufgehoben werden, die in dem…
IN DER ERWÄGUNG, dass das erste Zusatzprotokoll dem Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.