Art. 2 32011D0398BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits betreffen (2011/398/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 23 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 2 32011D0307BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits betreffen (2011/307/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 23 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 3 32012D0344BESCHLUSS 2012/344/GASP DES RATES vom 23. März 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Albanien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 3 32012D0315BESCHLUSS 2012/315/GASP DES RATES vom 19. Dezember 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Neuseelands an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor.
Art. 4 32011D0133BESCHLUSS 2011/133/GASP DES RATES vom 21. Februar 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Montenegros an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 2 32007D0341BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über den Abschluss des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation (2007/341/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .