Art. 2 32011D0392BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (2011/392/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 23 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 2 32020D0751BESCHLUSS (EU) 2020/751 DES RATES vom 27. Mai 2020 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 2 32016D2220BESCHLUSS (EU) 2016/2220 DES RATES vom 2. Dezember 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 29 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 3 32023D2740BESCHLUSS (GASP) 2023/2740 DES RATES vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 19 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 3 32017D2270BESCHLUSS (EU) 2017/2270 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 63 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .