Erwägungsgrund 2 32020D0952
Das Abkommen wurde von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert, welche dem Abkommen gemäß der Beitrittsakte 2012 beitritt. Das Protokoll zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wurde am 19. Februar 2015 gemäß dem Beschluss (EU) 2015/372 des Rates unterzeichnet.