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Gemäß Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 2 des SPS-Abkommens EU-Chile ist die Anlage V Buchstabe A des SPS-Abkommens EU-Chile dahingehend zu ändern, dass vorrangige Sektoren oder Teilsektoren festgelegt werden, bevor Konsultationen zur Bewertung der Gleichwertigkeit eingeleitet werden können. Der Sektor „Fischereierzeugnisse“ und sein Teilsektor „Muscheln“ sollten daher in die Prioritätenliste in der genannten Anlage aufgenommen werden.
Gemäß Artikel 7 Absatz 4 des SPS-Abkommens EU-Chile sind die vorrangigen Sektoren oder Teilsektoren, für die das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit…
Anlage V Buchstabe A des SPS-Abkommens EU-Chile sollte vorrangige Sektoren oder Teilsektoren (in der Rangfolge ihrer Priorität) enthalten, für die eine…
Die Republik Chile hat ihr Interesse bekundet, Muscheln als Teilsektor von Fischereierzeugnissen in Anlage V Buchstabe A als vorrangigen Sektor aufzunehmen, um…
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des SPS-Abkommens EU-Chile kann die Gleichwertigkeit für eine einzelne Maßnahme und/oder für Gruppen von Maßnahmen und/oder für Systeme…
Anlage V VORRANGIGE SEKTOREN ODER TEILSEKTOREN, FÜR DIE DIE GLEICHWERTIGKEIT ANERKANNT WERDEN KANN, UND BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN FÜR DIE VORLÄUFIGE…
Die Vertragsparteien sind auf der fünften Sitzung des Gemischten Verwaltungsausschusses übereingekommen, das Verfahren zur entsprechenden Änderung der Anlage V…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.