Erwägungsgrund 1 32011D0449
Mit dem Beschluss 2005/269/EG hat der Rat die Unterzeichnung des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (im Folgenden: „das Assoziierungsabkommen“) im Namen der Gemeinschaft genehmigt.