Erwägungsgrund 2 32011D0466
Das Abkommen wurde am 6. Mai 2009 im Namen der Union vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2009/469/EG des Rates unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 6. Mai 2009 im Namen der Union vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2009/469/EG des Rates unterzeichnet.