Erwägungsgrund 1 32011D0474
Am 5. Oktober 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1562/2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (im Folgenden „Partnerschaftsabkommen“) erlassen. Ein Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen war diesem Abkommen beigefügt. Das genannte Protokoll läuft am 17. Januar 2011 ab.