Erwägungsgrund 4 32011D0474
Gemäß dem Beschluss 2010/814/EU des Rates wurde das Protokoll am 20. Dezember 2010 im Namen der Union unterzeichnet und wird vorläufig angewandt.
Gemäß dem Beschluss 2010/814/EU des Rates wurde das Protokoll am 20. Dezember 2010 im Namen der Union unterzeichnet und wird vorläufig angewandt.