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Der Rat erstellt die Liste im Anhang und ändert sie entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrates oder des Sanktionsausschusses.
Der Rat erstellt die Liste im Anhang I und ändert diese entsprechend den Feststellungen entweder des Sicherheitsrates oder des Sanktionsausschusses.
Der Rat ändert die in Anhang I enthaltene Liste entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder des Sanktionsausschusses.
Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik…
Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Rat ändert Anhang I entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats oder des Ausschusses.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.