Art. 2c 32013D0798
Der Rat erstellt die Liste im Anhang und ändert diese entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Ausschusses.
Der Rat erstellt die Liste im Anhang und ändert diese entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Ausschusses.